Häufige Fragen
Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen zu Energielieferung, Rechnung, Preisen und Tarifen?
Bei Fragen kontaktieren Sie unseren Kundendienst.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Photovoltaikanlage oder zu Ihren Herkunftsnachweisen?
Hier gehts zur Übersicht.
Ich ziehe um? Welche Angaben werden benötigt? (An- und Abmeldung)
Im Falle einer Abmeldung benötigen wir von Ihnen eine schriftliche oder telefonische Kündigung auf Mietvertragsende. Für eine An-/Abmeldung nutzen Sie einfach unser Online-Formular im Bereich Adressmutation.
Wie komme ich in den Genuss des Doppeltarifes?
In den Genuss des Doppeltarifs gelangen Kunden, die elektrische Energie mit Boilern von mindestens 100 Litern oder mit fest installierten Raumheizungen verbrauchen.
Wieviele Rechnungen erhalte ich pro Jahr?
Unser saisonales Tarifsystem bedingt pro Jahr eine viermalige Rechnungsstellung.
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Haushalte und kleinere gewerbliche Betriebe erhalten jeweils per Ende März und Ende September eine Abrechnung nach effektivem Zählerstand für das abgelaufene Winter- resp. Sommerhalbjahr. Bei dieser Abrechnung werden die per Ende Dezember resp. per Ende Juni geleisteten Akontozahlungen in Abzug gebracht.
Gewerbebetriebe und Grosskunden erhalten jeweils per Ende Quartal eine Abrechnung nach effektivem Zählerstand zugestellt. Abhängig vom Verbraucherprofil werden die von uns versorgten Objekte in verschiedene Kundenkategorien eingeteilt. Diese Einteilung findet jeweils bei Beginn der Vertragsperiode statt. Bei den verbrauchsabhängigen Tarifen auf Anfang eines jeden Jahres.
Kann ich den Lieferanten für Elektrizität frei wählen?
Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh pro Verbrauchsstätte können den Netzzugang beantragen und ihren Lieferanten für Elektrizität frei wählen.
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Was ist eine Verbrauchsstätte?
Eine Verbrauchsstätte ist eine Betriebsstätte eines Endverbrauchers, die eine wirtschaftliche und örtliche Einheit bildet und einen tatsächlichen eigenen Jahresverbrauch aufweist, unabhängig davon, ob sie über einen oder mehrere Ein- bzw. Ausspeisepunkte verfügt.
Kann ein Haushalt den Lieferanten frei wählen?
Auch ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh kann den Lieferanten für Elektrizität frei wählen.
Wie wird die Schwelle von 100 MWh bei Eigenerzeugung berechnet?
Der Netzzugang kann beantragt werden, wenn der Eigenverbrauch aus Eigenerzeugung zusammen mit dem Energiebezug aus dem Netz einen tatsächlichen Jahresverbrauch von mehr als 100 MWh ausmachen.
Was ist unter einer wirtschaftlichen und örtlichen Einheit zu verstehen?
Es ist nicht zulässig, dass sich verschiedene Endverbraucher zum Erreichen der Schwelle von 100 MWh zusammenschliessen. Eine wirtschaftliche Einheit muss von einem Aussenstehenden als solche erkennbar sein (Corporate Identity). Örtliche Einheiten bilden zusammenliegende Gebäude, welche nicht durch öffentlichen Boden (Strasse) getrennt sind.
Sind für die Beantragung des Netzzuganges Fristen zu beachten?
Ein Endverbraucher in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh kann den Netzzugang auf den 1. Januar beantragen. Dies ist beim Netzbetreiber, EnBAG Netze AG, bis zum 31. Oktober schriftlich zu beantragen. Eine Rückkehr in die Grundversorgung ist danach gemäss Gesetz nicht mehr möglich. Es gilt der Grundsatz „einmal frei, immer frei“. Im Versorgungsgebiet neu anzuschliessende Endverbraucher können das Gesuch für den Netzzugang zwei Monate vor Inbetriebnahme des Anschlusses stellen.