Netzprodukt wechseln
Anrecht auf das Basis-Netzprodukt «Einheitstarif» haben Kunden mit einem Jahresstromverbrauch kleiner 50‘000 kWh oder einem Leistungsbezug kleiner als 30 kVA (d.h. mit einer Bezügersicherung bis und mit 40 A). Beruht Ihr Stromverbrauch teilweise auf steuerbaren Wärmeanwendungen (z.B. Elektroboiler von mindestens 100 Litern oder elektrische Raumheizungen) sind Sie zum Wahl-Netzprodukt «Doppeltarif» berechtigt. Ein Netzprodukt-Wechsel von «Einheitstarif» zu «Doppeltarif» wird durch die EnBAG auf die vorerwähnten Bedingungen geprüft und freigegeben.