Häufige gestellte Fragen

Und die passenden Antworten

Sind Sie Kundin oder Kunde bei uns und haben Fragen rund um Ihren Strombezug, Ihrer Stromrechnung oder allgemein zu unseren Lösungen?

Die drei häufigsten Fragen

Bis wann muss ich einen Umzug melden?

Bitte melden Sie uns Ihren Umzug mindestens 10 Tage vor der Schlüsselübergabe. So können wir sicherstellen, dass Ihr Zählerstand korrekt abgerechnet wird.

Umzug melden

Wo finde ich meine Kundennummer

Die Kundennummer finden Sie im oberen linken Bereich Ihrer Stromrechnung.

Wo finde ich die offenen Stellen bei der EnBAG?

Umzug

Wie kann ich im Kundenportal meine Adressänderung erfassen?

  1. Loggen Sie sich im Kundenportal ein
  2. Erfassen Sie die Adressänderung unter «Profil» - «Benutzerdaten»

Was ist bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel zu tun?

Bei einem Eigentums- oder Mieterwechsel ist der bisherige Endverbraucher verpflichtet, uns den Zeitpunkt des Wechsels sowie seine neue Adresse mindestens 30 Kalendertage vor dem Wechsel mitzuteilen.

Rechnung

Wie oft pro Jahr erhalte ich eine Stromrechnung?

Die Rechnungsstellung des Energiekonsums erfolgt für alle unsere Kunden aufgrund von effektiven Zählerständen. Wir verschicken keine Akontorechnungen mehr. Wir verschicken jeweils am Ende eines Quartals die Stromrechnungen. Also vier Mal im Jahr.

Kann ich die Rechnung im Kundenportal einsehen?

Unter kundenportal.enbag.ch können Sie Ihre Rechnungen jederzeit einsehen.

Zum Kundenportal

Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet EnBAG?

  • E-Rechnungen (bitte registrieren Sie sich über E-Banking oder Postfinance)
  • E-Mail-Rechnungen
  • Lastschriftverfahren (LSV+) oder Debit Direct (DD)

Weshalb bekomme ich keine Rechnung per Post?

Sofern Sie als Rechnungsart «E-Rechnung» ausgewählt haben, erhalten Sie Ihre Rechnung nur als elektronische Version. Sie können die Einstellung im Kundenportal unter «Rechnungen» ändern.

Wo finde ich im Kundenportal meine letzten Rechnungen?

Sie finden Ihre letzten 5 Jahresabrechnungen unter dem Menüpunkt „Rechnungen“. Hier können Sie sich die gewünschte Rechnung auswählen, die PDF-Datei öffnen und auf Wunsch ausdrucken. Sollten Sie weitere Abrechnungen benötigen, wenden Sie sich an unseren Kundendienst.

Stromprodukte

Wie mache ich meine Stromversorgung sicherer?

Im EnBAG-Gebiet liegt die jährlich berechnete Versorgungsicherheit bei nahezu hundert Prozent. Stromunterbrüche können jedoch nicht vollständig ausgeschlossen oder vermieden werden. Bei Unterhaltsarbeiten durch die EnBAG kann es zu kurzen Abschaltungen des Stromes in Quartieren oder Gebäuden kommen.

Wo finde ich Werkvorschriften?

Welches ist das von EnBAG empfohlene Stromprodukt?

Für grundversorgte Kunden liefern wir standardmässig unser Basis-Stromprodukt iischi hydro, bereitgestellt aus ca. 95% Schweizer Wasserkraft und ca. 5% dezentraler erneuerbarer Energie. Sie können aber auch auf besonders nachhaltige Stromprodukte wechseln. Jetzt wechseln.

Wie wechsle ich mein Stromprodukt?

Wechseln Sie auf die besonders nachhaltigen Stromprodukte iischi natur oder iischi naturplus. Jetzt wechseln.

Welche Stromprodukte gibt es?

Wie kann ich mehr für die Umwelt tun?

Wechseln Sie auf die besonders nachhaltigen Stromprodukte iischi natur oder iischi naturplus. Jetzt wechseln.

Was passiert im Falle einer Strommangellage?

Der Bund sieht bei der Stromversorgung verschiedene Massnahmen vor, einer Mangellage zu begegnen. Er setzt sie, falls nötig, auch stufenweise in Kraft. Auf erster Stufe würde der Bundesrat Sparappelle an die Bevölkerung richten. Weiter könnte der Bundesrat Anwendungen wie Jaccuzis, Hallenbäder und Leuchtreklamen verbieten. Reicht dies nicht aus, müssten auf einer nächsten Stufe Grossverbraucher ihren Konsum um einen bestimmten Prozentsatz reduzieren. Sollten diese Massnahmen nicht den nötigen Effekt zeigen, würde der Bundesrat die periodische Abschaltung der Netze anordnen.

Im Faktenblatt “Strom-Mangellage” des Bundes erfahren Sie mehr über die möglichen Szenarien im Falle einer Strommangellage.

Elektromobilität

Wer übernimmt die Kosten der Grundinstallation und wie hoch sind diese?

Die Grundinstallation ist Teil der Infrastruktur des Gebäudes. Die Kosten der Grundinstallation übernimmt typischerweise die STWEG bzw. der Vermieter/Besitzer der Liegenschaft. Die Kosten sind abhängig von den Gegebenheiten vor Ort und bewegen sich meist zwischen 50 und 500 Franken pro Parkplatz.

Wer kann eine EnBAG-Ladelösung bestellen?

Nachdem die Grundinstallation erstellt worden ist, kann jeder Parkplatzbenutzer individuell und ganz einfach mit der Charge-Appeine Ladestation bei der EnBAG bestellen. Wird der Parkplatz gemietet, wird zusätzlich das Einverständnis des Parkplatzeigentümers benötigt.

Ich bin in meiner Einstellhalle allein mit einem Elektroauto. Kann ich nicht einfach individuell eine Ladestation installieren?

Technisch ist eine solche Lösung möglich. Aufgrund der Dynamik im E-Mobilitätsmarkt ist es absehbar, dass Sie in wenigen Jahren nicht mehr alleine mit einem E-Auto ist. Wird ein Ausbau von Ladestationen in einer Einstellhalle unkoordiniert gemacht, stellen sich Probleme bezüglich Abrechnung und der Netzanschluss kann überlastet werden. Im schlimmsten Fall müssen bestehende Installationen rückgebaut werden. Aus diesen Gründen empfiehlt z.B. der Hauseigentümerverband ein koordiniertes Vorgehen nach SIA 2060, nach der sich auch die Ladelösung von EnBAG richtet.

Müssen zusätzliche Versicherungen für Brandschutz abgeschlossen werden?

Grundsätzlich sind Brandfälle bei Elektroinstallationen, Elektroautos und Ladestationen sehr selten. Die Elektroinstallation wird regelmässig auf ihre Sicherheit geprüft; bei Schäden haftet der ausführende Unternehmer (Installateur) mit seiner Haftpflichtversicherung. Brände aufgrund fehlerhafter Soft-/Hardware des Elektroautos sind durch die Fahrzeughaftpflicht gedeckt, jedoch extrem selten. Die Ladestation und Grundinstallation sind Teil der sogenannten «Haustechnischen Anlagen». Schäden daran können durch die jeweilige Sachversicherung gedeckt werden. Es kann somit Sinn machen, die Versicherungssumme der Sachversicherung geringfügig zu erhöhen.

Brauche ich überhaupt eine Ladestation? Lässt sich ein E-Auto nicht über eine normale Haushaltssteckdose laden?

Technisch ist das möglich; allerdings vervielfacht sich die Ladezeit gegenüber einer Wallbox und kann bis zu einem Tag betragen. Zudem ist eine fachmännisch installierte Ladestation komfortabler und vor allem sicherer im Gebrauch, da das Laden eines E-Autos eine normale Heiminstallation über lange Zeit viel intensiver belastet als normale Elektrogeräte.

Kann ich die Ladestation nicht einfach über den Stromzähler meiner Wohnung anschliessen?

Solch eine Lösung ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Einerseits müssen vom Tableau zum jeweiligen Parkplatz einzelne Kabel gezogen werden, und für jede Ladestation ist ein zusätzlicher Abgang mit Sicherungsautomat nötig. Die Installation einer Ladestation ist somit jeweils mit einem grösseren Aufwand verbunden und es ist nicht gewährleistet, dass das Tableau für weitere Ladeplätze Platz hat. Andererseits ist das Lademanagement zur Vermeidung einer Netzanschluss-Überlastung beim Anschluss über den Stromzähler aufwändiger und weniger effektiv. In der Regel können maximal 16A pro Ladestation freigegeben werden – gegenüber 32A bei einem neuen Anschluss in der Einstellhalle/am Parkplatz – und ein dynamisches Lastmanagement mit aktiver Überwachung des Netzanschlusses muss vorgesehen werden.

Fragen rund ums Elektroauto

Soll Ihr nächstes Auto ein Elektroauto sein? Hier finden Sie aktuelle Fakten und fundierte Grundlagen für Ihre Entscheidung. 

Fahr mit Strom

Energieproduktion

Was versteht man unter Lieferantenmix?

Mit der Stromkennzeichnung deklarieren alle Lieferanten von elektrischer Energie die Herkunft ihres Stroms. Die Stromkennzeichnung entspricht also dem durchschnittlichen Strommix über all unsere Kunden. Sie können die Kennzeichnung mit dem Kauf von unseren Naturstromprodukten beeinflussen. Unser Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien weiter auszubauen. Die Stromkennzeichnung wird schweizweit einheitlich im Mai für das vergangene Jahr publiziert (unsere Stromkennzeichnung 2020).

Wie unterscheiden sich die vier Kraftwerkstypen?

 

 

Reine Wasserkraftwerke

Die reinen Wasserkraftwerke verfügen über Konzessionen, welche ihnen erlauben, das Wasser ausschliesslich zur Stromproduktion zu nutzen. Die Infrastruktur von reinen Wasserkraftwerken dient einzig dem Zweck der Stromproduktion aus Wasser.

Trinkwasserkraftwerke

In Trinkwasserkraftwerken wird das Trinkwasser auf dem Gefälle zwischen den Quellen und den Einleitungen in die Trinkwasserreservoirs zur Stromproduktion genutzt. Die Einrichtungen dienen also nebst dem Trinkwassertransport auch der Energieproduktion.

Wässerwasserkraftwerke

Durch den Bau und den Betrieb von Wässerwasserkraftwerken wird die Zuführung von Wässerwasser für die Landwirtschaft längerfristig gesichert. Gleichzeitig kann das Wasser zwischen der Wässerwasserfassung und den Wiesen zur Stromproduktion zweitgenutzt werden.

Photovoltaikanlagen

Die grossen Dachflächen öffentlicher Gebäude (Schulhäuser, Verwaltungsgebäude, etc.) bieten sich zur Stromproduktion aus Sonnenkraft an. Zusammen mit den Vertragsgemeinden als Dacheigentümerinnen und der kantonalen Elektrizitätsgesellschaft FMV SA wird dieses Potential seit dem Jahr 2012 genutzt.

Solarstrom

Wie funktioniert die Einspeisung?

Die Energie aus Ihrer Photovoltaik-Anlage (PVA), die Sie selber nicht nutzen, können Sie ins EnBAG-Netz einspeisen.

Die EnBAG vergütet die ins Netz eingespeiste Energie mit dem sogenannten Rückliefertarif. Sie können zusätzliche Erträge erwirtschaften, indem Sie die Herkunftsnachweise (HKN) an die EnBAG verkaufen.

Die Details dazu finden Sie hier

Wie kann ich die Rentabilität meiner PV-Anlage erhöhen?

Verdienen Sie mehr durch den Verkauf Ihrer Solarenergie und das ganz ohne administrativen Aufwand. Lassen Sie Ihre PV-Anlage bei der Zertifizierungsstelle durch uns zertifizieren und profitieren Sie von einer besseren Vergütung für die ins Netz eingespeiste Energie.

Die Details dazu finden Sie hier

Fernwärme

Welche Vorteile bringt die Fernwärme?

Lokale Wertschöpfung - Sie nutzen mit dem Grundwasser oder Holz einheimische Ressourcen. Die Wertschöpfung bleibt somit in der Region.

Umweltfreundlich - Mit Ihrem Fernwärmeanschluss heizen Sie umweltfreundlich und unterstützen aktiv die CO2-Reduktion.

Wartungsarm und kostengünstig - Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Servicearbeiten, Kaminfeger, etc. Fernwärme eignet sich für jedes Heizverteilsystem (Radiatoren, Bodenheizung).

Platzsparend - Ein Fernwärme-Anschluss braucht wenig Platz. Zudem müssen Sie sich weder um die Lagerung von Brennstoffen, noch um die Wartung kümmern.

Wie umweltfreundlich ist Fernwärme?

Unsere Fernwärme entsteht aus Quellen wie Grundwasser (Anergie) oder Holzschnitzel und fördert somit die lokale Wertschöpfung. Mit einem Fernwärmeanschluss heizen Sie umweltfreundlich und unterstützen aktiv die CO2-Reduktion. Bei einem Grundwasser- bzw. Anergieanschluss haben Sie zusätzlich die Möglichkeit im Sommer zu kühlen.

Was kostet die Umstellung auf Fernwärme?

Fernwärme ist preiswert und nachhaltig. Im Preisvergleich zu anderen Heizlösungen ist sie voll konkurrenzfähig und nicht zuletzt aufgrund der wegfallenden Nebenkosten wie Kaminfeger und Tankrevision äusserst interessant.

Wie steht es mit der Versorgungssicherheit der Fernwärmeversorgung?

Fernwärme bietet eine hohe Versorgungssicherheit. Produktion, Netzeinspeisung und die Verbindung zu den Hausanschlüssen werden laufend überwacht. So können Unregelmässigkeiten sofort erkannt und behoben werden – zudem steht rund um die Uhr ein Pikettdienst zur Verfügung.

Erdgas

Welche Vorteile bringt die Erdgas?

Erdgas hilft der Industrie, die CO2-Emissionen zu senken. Durch das Heizen mit Gas entstehen keine zusätzlichen Kosten für Servicearbeiten, Kaminfeger, etc. Ein Gasanschluss braucht wenig Platz. Zudem müssen Sie sich weder um die Lagerung von Brennstoffen, noch um die Wartung kümmern.

Wie umweltfreundlich ist Erdgas?

Erdgas enthält keine Gifte und gefährdet weder Böden noch Gewässer. Es verursacht also nicht nur deutlich weniger schädliche Abgase als Erdöl - die gesamte Prozesskette der Gewinnung und Verwertung von Erdgas ist umweltfreundlicher. Erdgas ist im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern sehr umweltschonend und trägt mit seinen Speichermöglichkeiten für Bio-Erdgas oder synthetisches Gas zu einer besseren Umweltbilanz bei.

Was passiert im Falle einer Gasmangellage?

Im bevorstehenden Winter kann eine Energiemangellage in der Schweiz nicht komplett ausgeschlossen werden. Falls in der Schweiz eine Mangellage eintritt, die von der Gasbranche nicht mehr mit marktwirtschaftlichen Lösungen behoben werden kann, trifft die wirtschaftliche Landesversorgung die notwendigen Bewirtschaftungsmassnahmen. In einem ersten Schritt erfolgen Sparappelle an alle Gaskonsumenten. In einem zweiten Schritt kann der Bund beschliessen, dass Verbraucher mit sogenannten Zweistoff-Anlagen von Gas auf Heizöl umstellen. Schliesslich kann der Bund auch einzelne Anwendungen einschränken oder Verbraucher kontingentieren. Das heisst, sogenannte nicht geschützte Kunden (z.B. Industriebetriebe, Bürogebäude, Freizeiteinrichtungen, Lager, Schulen, Verwaltungsgebäude, Restaurants und Hotels) müssen einen bestimmten Anteil ihres bisherigen Verbrauchs einsparen. Die wirtschaftliche Landesversorgung ist daran, das Bewirtschaftungskonzept für den Fall einer Kontingentierung laufend zu aktualisieren. Dies geschieht eng abgestimmt mit allen Akteuren, insbesondere auch mit Vertretern von Industrieverbrauchern.

Im Faktenblatt “Gas-Mangellage” des Bundes erfahren Sie mehr über die möglichen Szenarien im Falle einer Gasmangellage.

Noch weitere Fragen?