Ein Schritt in die Energiezukunft: Faire Preise rund um die Uhr
Ab dem 1. Januar 2026 gestalten wir unsere Stromtarife einfacher und transparenter. Im Sommer steht tagsüber häufig mehr Strom zur Verfügung als benötigt wird – abends hingegen weniger. Diese Schwankungen spiegeln sich auch in den Preisen an der Strombörse wider. Deshalb gleichen wir im Sommer unsere Tag- und Nachtpreise an. So sorgen wir für mehr Transparenz und faire, marktgerechte Strompreise – rund um die Uhr.
Grundversorgung wird minimal günstiger
Zeitgleich senken wir die Strompreise für Haushalts- und Gewerbekunden in der Grundversorgung um rund -1.6 Prozent. Der durchschnittliche Strompreis liegt neu bei 28.52 Rp./kWh (Verbrauchskategorie H4, exkl. MwSt.). Je nach individuellem Verbrauchsverhalten können die tatsächlichen Gesamtkosten bzw. Durchschnittspreise jedoch tiefer oder höher ausfallen.
So setzt sich Ihr Strompreis zusammen:
Energiepreis
Der Energiepreis umfasst die Kosten für die gelieferte elektrische Energie. EnBAG produziert diese teilweise in eigenen Wasserkraftwerken, ergänzt durch Einspeisungen aus Photovoltaikanlagen und Zukäufen am Strommarkt. Für einen durchschnittlichen Haushalt sinkt der Energiepreis gegenüber dem Vorjahr um -8.2 Prozent. Ausschlaggebend dafür sind insbesondere tiefere Beschaffungskosten am Strommarkt.
Netznutzungskosten
Die Netznutzungskosten decken den Stromtransport vom Kraftwerk bis zum Endverbraucher. Für einen durchschnittlichen Haushalt steigen sie gegenüber dem Vorjahr um 5.8%. Gründe dafür sind höhere Betriebskosten, steigende Leistungspreise von Swissgrid/Valgrid sowie ein rückläufiger Netzabsatz aufgrund von zunehmendem Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom. Die höheren Betriebskosten begründen sich vor allem durch neue Anforderungen aus dem Energierecht – etwa zur Energieeffizienz, zum Datenschutz, zur Informationssicherheit oder zur Sicherstellung der Netzstabilität. Ab 2026 gelten zudem neue gesetzliche Bestimmungen zur transparenten Ausweisung der Messkosten. Der Messpreis muss künftig als separate Position ausgewiesen werden.
Abgaben
Die Abgaben für die Gemeinden und den Bund betreffen gesetzlich geregelte Beiträge im Rahmen der Stromversorgung. Während die Abgaben an den Bund unverändert bleiben, erhöhen sich die Gemeindebeiträge um 0.05 Rp./kWh gegenüber dem Vorjahr. Diese Anpassung erfolgt gemäss der bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung mit den Gemeinden.