Bei Anlagen, welche nach der Eigenverbrauchsregelung betrieben werden, wird die produzierte Energie mit Priorität selber verbraucht. Die HKN für den Eigenverbrauch werden auf dem Swissgrid HKN-Register automatisch gelöscht; Sie können diese also nicht mehr verkaufen. Die EnBAG vergütet Ihnen aber überschüssige, effektiv ins EnBAG-Netz eingespeiste Energie sowie optional die dazugehörigen HKN.
Solaranlage zertifizieren
Das beste aus Ihrer Anlage rausholen!
Verdienen Sie mehr durch den Verkauf Ihrer Solarenergie und das ganz ohne administrativen Aufwand. Lassen Sie Ihre PV-Anlage bei der Zertifizierungsstelle durch uns zertifizieren und profitieren Sie von einer besseren Vergütung für die ins Netz eingespeiste Energie.
Verdienen Sie mehr durch den Verkauf Ihrer Energie
Ganz ohne den üblichen administrativen Aufwand
Lassen Sie Ihre PV-Anlage bei der Zertifizierungsstelle durch uns zertifizieren und profitieren Sie von einer besseren Vergütung für die ins Netz eingespeiste Energie.
Herkunftsnachweise verkaufen
Beglaubigung als Voraussetzung
Auf freiwilliger Basis gibt die EnBAG AG allen Produzenten von «naturemade-star»-zertifizierbaren PV-Anlagen im Versorgungsgebiet der EnBAG die Möglichkeit, die Qualität des eingespeisten Stroms (Herkunftsnachweise) durch eine zusätzliche Vergütung zu verkaufen (Anlagen über 80 kWp werden individuell behandelt). Die aktuelle Einspeisevergütung für PV-Strom, die Voraussetzungen und Fristen für die HKN-Abnahme finden Sie hier.
HKN an EnBAG übertragen
Wir können nur effektiv im Herkunftsnachweissystem erfasste und an uns übertragene HKN vergüten. Das können Sie unter Einhaltung folgender Schritte erreichen:
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. |
| Auftrag zur Beglaubingung | PV-Anlage beglaubigen | HKN Antrag verfassen | Dokumente unterzeichnen und abschicken | Bestätigung erhalten |
Sobald die HKN im HKN-System an uns übertragen werden, bezahlen wir Ihnen die Vergütung gleichzeitig mit der Abrechnung zur Rücklieferung. Die Höhe der Vergütung hängt davon ab, ob Ihre PVA zum Produktionszeitpunkt zertifiziert (siehe unten) ist. Sie dürfen die HKN Ihrer Anlage nur einmal verkaufen. Dies wird über das HKN-System überwacht, bzw. ein Doppelverkauf verunmöglicht.
PVA beglaubigen lassen
Eine Beglaubigung ist ein Echtheitsnachweis der Anlagen- und Produktionsdaten, inkl. Messanordnung der PVA. Damit wird garantiert, dass die Ausstellung von HKN resp. die Auszahlung von öffentlichen Fördermitteln berechtigt ist. Die Prüfung vor Ort erfolgt durch einen akkreditierten Auditor oder den Netzbetreiber. Für Anlagen unter 100 kWp Anschluss-leistung führen wir gerne für Sie die Beglaubigung durch. Sie profitieren gleichzeitig von unserer Beratung zur Übertragung der HKN.
Das sind die Vorteile
Naturmade-Star-Zertifizierung
Lassen Sie Ihre PVA zusätzlich «naturemade star» zertifizieren. Sie steigern so den Marktwert und profitieren von einem höheren Vergütungssatz. Wir helfen Ihnen gerne und zertifizieren die Anlage für Sie. Mehr auf unserer Webseite.
Kein administrativer Aufwand
Sie müssen sich um nichts kümmern. Mit der Eigenverbrauchsgemeinschaft profitieren von der Kernkompetenz der EnBAG – Die Abrechnung der einzenlnen Teilnehmer erfolgt automatisch.
Einspeisevergütungssystem
Tarife der Rücklieferung
Besondere Bestimmungen
Die Höhe der Vergütung der Energie und HKN werden jährlich überprüft und ggf. angepasst. Die gesetzliche MWST wird nur für Produzenten die mehrwertsteuerpflichtig sind vergütet. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen für Netzanschluss, Netznutzung und Lieferung elektrischer Energie (AGB EnBAG) der EnBAG AG. Die Übertragung der HKN kann mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen jährlich auf den 31. Dezember gekündigt werden.
Dokumente
Begrifflichkeiten und Häufige Fragen
Eigenverbrauch und Auswirkungen auf Vergütung
Einspeisevergütung
Preis der Vergütung der ins Netz eingespeisten Energie aus erneuerbaren Energiequellen wie z.B. der PVA.
Ökologischer Mehrwert
Zusatzwert, den der Strom aus erneuerbaren Energien (Wasser, Sonne, Wind, Biomasse) gegenüber Strom aus nicht erneuerbaren Energien (Öl, Gas, Kohle, Atom) aufweist. Mit einer Zertifizierung nach „naturemade star“ kann dieser Mehrwert noch gesteigert und elektronisch belegt werden.
«naturemade star» zertifiziert
Das Gütesiegel «naturemade star» steht für besonders ökologisch produzierten Strom. Dieses wird über eine Zusatzqualität (Zertifikat) im Herkunftsnachweissystem beim HKN gekennzeichnet. PVA, welche «naturemade star» zertifiziert sind, erfüllen die ökologischen Voraussetzungen gemäss Zertifizierungsstelle. Heutige PVA im Siedlungsgebiet, d.h. nicht freistehende Anlagen, erfüllen normalerweise die Bedingungen.
Die Energie für unsere Kunden im Stromprodukt iischi naturplus wird regional in zertifizierten Kraftwerken und PVA erzeugt.
Herkunftsnachweis (HKN)
Elektronisches Zertifikat, welches die Produktionsart und die Herkunft der Energie garantiert. Die HKN werden für die Stromkennzeichnung gegenüber den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern verwendet und dienen der Transparenzsteigerung im Stromproduktions- und Liefermix.
HKN-System
Zentrales Online-System & Datenbank zur Erfassung der HKN. Die Verwendung resp. der Verkauf der HKN wird dort ebenfalls registriert. So kann die Herkunft und Verwendung der HKN je PVA nachgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die produzierte Sonnenenergie nur einmal verkauft werden kann. Das System wird von der Pronovo bereitgestellt.
Pronovo
Akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme des Bundes für erneuerbare Energien, als eigenständige Tochtergesellschaft der Swissgrid.
Förderprogamme des Bundes
Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes erhalten Sie aus erster Hand bei der Pronovo.
Einspeisevergütungssystem (EVS)
Die Einspeisevergütung ist ein Förderprogramm für erneuerbare Energien und löste mit der Annahme der Energiestrategie 2050 das System der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ab.
Was ist der Referenzmarktpreis?
Der BFE-Referenzmarktpreis zeigt, welchen durchschnittlichen Marktwert eingespeister Strom aus einer durchschnittlichen PV-Anlage in einem Quartal erzielt hat. Er wird vom Bundesamt für Energie berechnet. Dieser ist nicht gleich dem für Ihre PV-Anlage individuell berechnete Marktpreis.
Gesetzliche Grundlage: Energieförderungsverordnung (EnFV, Art. 15).
Wo finde ich die aktuellen Vergütungssätze?
Die aktuellen Vergütungen und weitere Informationen zur Berechnung der Abnahmevergütung veröffentlicht die EnBAG auf ihrer Website. Der BFE-Referenzmarktpreis wird vom Bundesamt für Energie (BFE) publiziert. Die Vergütung wird zudem transparent auf Ihrer Stromabrechnung ausgewiesen.
Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15, EnFV
Kann die Vergütung auch negativ werden?
In einzelnen Stunden können die Marktpreise bei sehr hoher Solarstromproduktion negativ sein. Für Anlagen unter 150 kW wirkt jedoch die gesetzliche Minimalvergütungsregelung stabilisierend, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was bedeutet marktorientierte Abnahmevergütung?
Wenn Sie überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen, wird dieser nicht mehr zu einem über längere Zeit festgelegten Tarif vergütet. Die Vergütung richtet sich neu nach dem Marktwert des Stroms zum Zeitpunkt der Einspeisung.
Warum ändert sich die Abnahmevergütung ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Vergütung von Solarstrom. Die Vergütung orientiert sich künftig stärker am aktuellen Marktwert des Stroms. Dadurch wird Solarstrom zu den Preisen vergütet, die zum Zeitpunkt der Einspeisung am Markt gelten.
Gesetzliche Grundlagen: Mitteilung Bundesrat
Wie kann ich den Ertrag meiner Solaranlage erhöhen?
Die wirksamsten Möglichkeiten sind:
- Solarstrom möglichst selbst verbrauchen
- Wärmepumpe, Boiler oder Elektroauto tagsüber betreiben
- Batteriespeicher einsetzen
- Energiemanagementsystem nutzen
- Solarstrom über EVG, vZEV oder LEG teilen
- Herkunftsnachweise verkaufen
Diese Massnahmen erhöhen den Eigenverbrauch und reduzieren die Abhängigkeit von den Marktpreisen
Wie funktioniert die Einspeisung und Vergütung von Solarenergie?
Die Energie aus Ihrer Photovoltaik-Anlage (PVA), die Sie nicht selber nutzen oder mit anderen teilen, können Sie ins EnBAG-Netz einspeisen.
Die EnBAG vergütet die ins Netz eingespeiste Energie mit der Abnahmevergütung für Solarstrom. Sie können zusätzliche Erträge erwirtschaften, indem Sie die Herkunftsnachweise (HKN) an die EnBAG verkaufen.
Weshalb kann die Vergütung je nach Tageszeit unterschiedlich sein?
An sonnigen Mittagsstunden produzieren viele Photovoltaikanlagen gleichzeitig Strom. Dadurch ist das Angebot besonders hoch und die Marktpreise können sinken. Am Morgen oder Abend sind die Marktpreise tendenziell höher.
Was ist der Investitionsschutz bzw. die Minimalvergütungsprämie?
Für typische kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW beträgt die gesetzliche Minimalvergütung 6 Rp./kWh, im Vergleich zum Referenzmarktpreis. Für grössere Anlagen unter 150 kW gelten teilweise andere, leistungsabhängige Ansätze. Liegt nun der vom Bund ermittelte Referenzmarktpreis eines Quartals unter der gesetzlichen Minimalvergütung von beispielsweise 6 Rp./kWh, wird die Differenz als zusätzliche Prämie auf die eingespeiste Energiemenge ausbezahlt. Diese Prämie wird nach Quartalsende berechnet und mit der Marktvergütung ausbezahlt.
Gesetzliche Grundlage: Energieverordnung (EnV, Art. 12a).
Welche Bedingungen muss ich erfüllen zur marktorientierten Abnahmevergütung?
Der individuelle Marktpreis, bzw. Markterlös, wird auf 15min Einspeisemengen (Lastgangdaten) berechnet. Deshalb sind zwingend Smartmeter zur Messung erforderlich. Alle EnBAG Kunden sind bereits mit einem Smart Meter ausgerüstet. Deshalb erfüllen alle EnBAG Kunden diese Bedingung
Kann ich meinen Solarstrom an einen anderen Abnehmer verkaufen?
Ja. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Solarstrom an einen anderen Abnehmer zu verkaufen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die technischen Anforderungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Quartals. Nehmen Sie dabei am Besten zuerst mit dem jeweiligen Käufer des PV-Stromes Kontakt auf (dem neuen Abnehmer). Dieser Abnehmer wird im Anschluss die EnBAG kontaktieren und die weiteren Abklärungen werden vorgenommen.
Kann ich die Herkunftsnachweise an einen anderen Abnehmner verkaufen?
Ja. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Solarstrom an einen anderen Abnehmer zu verkaufen. Bitte beachten Sie, dass sie dazu zuerst die evtl. aktivierte HKN Übertragung an die EnBAG kündigen müssen. Den Übertrag an den dritten Abnehmer regeln Sie mit diesem. Damit die HKN nur einmal verkauft werden können, wird dies über das Pronovo HKN-System überwacht.
Lohnt sich eine Solaranlage auch nach 2027?
Ja. aber selbstverständlich hängt die Rentabilität von der Anlagengrösse und weiterer Faktoren ab. Der selbst produzierte und direkt verbrauchte Solarstrom bleibt wirtschaftlich besonders attraktiv. Die neuen gesetzlichen Vorgaben schaffen zusätzliche Anreize, Solarstrom möglichst dort zu nutzen, wo er produziert wird. Fragen Sie dazu Ihren Installateur bzw. Solateur.
Erhalte ich weiterhin eine Vergütung für Herkunftsnachweise (HKN)?
Ja. Wenn Sie Ihre Herkunftsnachweise an die EnBAG übertragen, erhalten Sie weiterhin die dafür vorgesehene Vergütung zusätzlich zur Vergütung für die eingespeiste Energie. Aktuell beträgt diese 1.5 Rp./kWh.
Kann ich die Herkunftsnachweise (HKN) weiterhin an die EnBAG verkaufen, wenn die PV-Energie an einen anderen Abnehmer verkauft wird?
Nein. Die EnBAG knüpft die Vergütung von HKN aus Solarenergie an deren Energieabnahme. Aus diesem Grunde kann die EnBAG nur denjenigen Kunden die HKN übernehmen und vergüten, welche bereits die Solarenerge an die EnBAG verkaufen und innerhalb des Netzgebietes der EnBAG sind.
Ist eine Wiederaufnahme zur Abnahmevergütung durch die EnBAG möglich und wenn ja zu welchen Konditionen?
Ja, eine Rückkehr zur EnBAG für die Abnahme der PV-Energie ist jeweils auf den Quartalsbeginn möglich, mit einer Vorankündigung von 30 Tagen. Die Wiederaufnahme ist mit keinen Kosten verbunden.
Übernimmt die EnBAG PV-Strom von Kunden ausserhalb des Netzgebietes?
Übernimmt die EnBAG PV-Strom von Kunden ausserhalb des Netzgebietes?
Wir beraten Sie gerne
Iwan Eyholzer
- Installationsanzeigen & Anschlussgesuche
- Installationskontrollen
- Beratung PV Anlagen


