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Solaranlage zertifizieren

Kontakt

Beratung zu Photovoltaik-Anlagen und -Projekten (Beglaubigung, Zertifizierung):

Iwan Eyholzer (027 922 45 50 / pv@iischi-energie.ch)

Vergütung Rücklieferung und Herkunftsnachweise (HKN)

Sie speisen überschüssige Energie aus Ihrer Photovoltaik-Anlage (PVA) in das EnBAG-Netz? Falls Sie nicht bereits über das Einspeisevergütungssystem (EVS, ehemals KEV) gefördert werden, vergütet Ihnen die EnBAG die ins Netz eingespeiste Energie mit dem sogenannten Rückliefertarif. Sie können zusätzliche Erträge erwirtschaften, indem Sie die Herkunftsnachweise (HKN) an die EnBAG verkaufen.

Die Preise werden jährlich basierend auf den Marktgegebenheit geprüft und ggf. angepasst.

Preisblatt 2021,  Preisblatt 2020

HKN an EnBAG übertragen

Wir können nur effektiv im Herkunftsnachweissystem erfasste und an uns übertragene HKN vergüten. Das können Sie unter Einhaltung folgender Schritte erreichen:

  1. PVA bei der Pronovo anmelden und für das Herkunftsnachweissystem erfassen. Typischerweise erledigt dies Ihr Installateur für Sie.
  2. PVA beglaubigen lassen, z.B. durch die EnBAG. Die Pronovo schaltet die PVA erst nach Erhalt der vollständigen Beglaubigung im Herkunftsnachweissystem frei.
  3. HKN offiziell und automatisiert an EnBAG übertragen. Senden Sie uns dazu einen ausgefüllten HKN-Dauerauftrag (PDF Formular) unterschrieben zu. Um den Rest kümmern wir uns.

Sobald die HKN im HKN-System an uns übertragen werden, bezahlen wir Ihnen die Vergütung gleichzeitig mit der Abrechnung zur Rücklieferung. Die Höhe der Vergütung hängt davon ab, ob Ihre PVA zum Produktionszeitpunkt zertifiziert (siehe unten) ist. Sie dürfen die HKN Ihrer Anlage nur einmal verkaufen. Dies wird über das HKN-System überwacht, bzw. ein Doppelverkauf verunmöglicht.

PVA beglaubigen lassen

Eine Beglaubigung ist ein Echtheitsnachweis der Anlagen- und Produktionsdaten, inkl. Messanordnung der PVA. Damit wird garantiert, dass die Ausstellung von HKN resp. die Auszahlung von öffentlichen Fördermitteln berechtigt ist. Die Prüfung vor Ort erfolgt durch einen akkreditierten Auditor oder den Netzbetreiber. Für Anlagen bis zu 30 kVA Anschlussleistung führen wir  gerne für Sie die Beglaubigung durch. Sie profitieren gleichzeitig von unserer Beratung zur Übertragung der HKN.

Mehrwert durch Zertifizierung

Für HKN aus «naturemade star» zertifizierter PVA erhalten Sie unseren höheren Vergütungssatz. Falls Sie die HKN an uns übertragen und ohne Ihre gegenteilige Meldung überprüfen wir die Erfüllung der Voraussetzungen und zertifizieren Ihre PVA wiederkehrend auf jährlicher Basis. Dies erledigen wir -im Wert von 24 CHF/Jahr- zurzeit kostenlos. In Ausnahmefällen ist eine Besichtigung vor Ort notwendig. Alternativ können Sie selber bei der Zertifizierungsstelle für PVA-Kleinanlagen (< 30 kWp) eine Zertifizierung auf 5 Jahre beantragen (Gebühr 2020: CHF 150).

Begriffe erklärt:

Rückliefertarif: Preis der Vergütung der ins Netz eingespeisten Energie aus erneuerbaren Energiequellen wie z.B. der PVA.

Ökologischer Mehrwert: Zusatzwert, der Strom aus erneuerbaren Energien (Wasser, Sonne, Wind, Biomasse) gegenüber Strom aus nicht erneuerbaren Energien (Öl, Gas, Kohle, Atom) aufweist. Mit einer Zertifizierung nach „naturemade star“ kann dieser Mehrwert noch gesteigert und elektronisch belegt werden.

«naturemade star» zertifiziert
Das Gütesiegel «naturemade star» steht für besonders ökologisch produzierten Strom. Dieses wird über eine Zusatzqualität (Zertifikat) im Herkunftsnachweissystem beim HKN gekennzeichnet. PVA, welche «naturemade star» zertifiziert sind, erfüllen die ökologischen Voraussetzungen gemäss Zertifizierungsstelle. Heutige PVA im Siedlungsgebiet, d.h. nicht freistehende Anlagen, erfüllen normalerweise die Bedingungen. Mehr
Die Energie für unsere Kunden im Stromprodukt iischi naturplus wird regional in zertifizierten Kraftwerken und PVA erzeugt.

Herkunftsnachweis (HKN): Elektronisches Zertifikat, welches die Produktionsart und die Herkunft der Energie garantiert. Die HKN werden für die Stromkennzeichnung gegenüber den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern verwendet und dienen der Transparenzsteigerung im Stromproduktions- und Liefermix (Mehr).

HKN-System
Zentrales Online-System & Datenbank zur Erfassung der HKN. Die Verwendung resp. der Verkauf der HKN wird dort ebenfalls registriert. So kann die Herkunft und Verwendung der HKN je PVA nachgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die produzierte Sonnenenergie nur einmal verkauft werden kann. Das System wird von der Pronovo bereitgestellt (Mehr).

HKN-Dauerauftrag
Ein Auftrag zur automatischen Übertragung der im HKN-System erzeugten elektronischen HKN an den gewünschten Abnehmer. Dieser erhält somit die HKN auf seinem HKN-Konto zur weiteren Verwendung. Der Auftrag gilt bis auf Widerruf oder Ersatz des Dauerauftrages.

Eigenverbrauch und Auswirkungen auf Vergütung
Bei Anlagen, welche nach der Eigenverbrauchsregelung betrieben werden, wird die produzierte Energie mit Priorität selber verbraucht. Die HKN für den Eigenverbrauch werden auf dem Swissgrid HKN-Register automatisch gelöscht; Sie können diese also nicht mehr verkaufen. Die EnBAG vergütet Ihnen aber überschüssige, effektiv ins EnBAG-Netz eingespeiste Energie sowie optional die dazugehörigen HKN.

Pronovo
Akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme des Bundes für erneuerbare Energien, als eigenständige Tochtergesellschaft der Swissgrid (Mehr).

Förderprogamme des Bundes
Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes erhalten Sie aus erster Hand bei der Pronovo.

Einspeisevergütungssystem (EVS)

Die Einspeisevergütung ist ein Förderprogramm für erneuerbare Energien und löste mit der Annahme der Energiestrategie 2050 das System der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ab (Mehr).

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