Was passiert im Falle einer Strommangellage?

Der Bund sieht bei der Stromversorgung verschiedene Massnahmen vor, einer Mangellage zu begegnen. Er setzt sie, falls nötig, auch stufenweise in Kraft. Auf erster Stufe würde der Bundesrat Sparappelle an die Bevölkerung richten. Weiter könnte der Bundesrat Anwendungen wie Jaccuzis, Hallenbäder und Leuchtreklamen verbieten. Reicht dies nicht aus, müssten auf einer nächsten Stufe Grossverbraucher ihren Kosum um einen bestimmten Prozentsatz reduzieren. Sollten diese Massnahmen nicht den nötigen Effekt zeigen, würde der Bundesrat die periodische Abschaltung der Netze anordnen.

Im Faktenblatt “Strom-Mangellage” des Bundes erfahren Sie mehr über die möglichen Szenarien im Falle einer Strommangellage.

 

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