Strompreise

Ein Schritt in die Energiezukunft

Faire Preise rund um die Uhr

Ab dem 1. Januar 2026 gestalten wir unsere Stromtarife einfacher und transparenter. Im Sommer steht tagsüber häufig mehr Strom zur Verfügung als benötigt wird – abends hingegen weniger. Diese Schwankungen spiegeln sich auch in den Preisen an der Strombörse wider. Deshalb gleichen wir im Sommer unsere Tag- und Nachtpreise an. So sorgen wir für mehr Transparenz und faire, marktgerechte Strompreise – rund um die Uhr.

Grundversorgung wird minimal günstiger

Zeitgleich senken wir die Strompreise für Haushalts- und Gewerbekunden in der Grundversorgung um rund -1.6 Prozent. Der durchschnittliche Strompreis liegt neu bei 28.52 Rp./kWh (Verbrauchskategorie H4, exkl. MwSt.). Je nach individuellem Verbrauchsverhalten können die tatsächlichen Gesamtkosten bzw. Durchschnittspreise jedoch tiefer oder höher ausfallen.

So setzt sich Ihr Strompreis zusammen:

Energiepreis

Der Energiepreis umfasst die Kosten für die gelieferte elektrische Energie. EnBAG produziert diese teilweise in eigenen Wasserkraftwerken, ergänzt durch Einspeisungen aus Photovoltaikanlagen und Zukäufen am Strommarkt. Für einen durchschnittlichen Haushalt sinkt der Energiepreis gegenüber dem Vorjahr um -8.2 Prozent. Ausschlaggebend dafür sind insbesondere tiefere Beschaffungskosten am Strommarkt.

Netznutzungskosten

Die Netznutzungskosten decken den Stromtransport vom Kraftwerk bis zum Endverbraucher. Für einen durchschnittlichen Haushalt steigen sie gegenüber dem Vorjahr um 5.8%. Gründe dafür sind höhere Betriebskosten, steigende Leistungspreise von Swissgrid/Valgrid sowie ein rückläufiger Netzabsatz aufgrund von zunehmendem Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom. Die höheren Betriebskosten begründen sich vor allem durch neue Anforderungen aus dem Energierecht – etwa zur Energieeffizienz, zum Datenschutz, zur Informationssicherheit oder zur Sicherstellung der Netzstabilität. Ab 2026 gelten zudem neue gesetzliche Bestimmungen zur transparenten Ausweisung der Messkosten. Der Messpreis muss künftig als separate Position ausgewiesen werden.

Abgaben

Die Abgaben für die Gemeinden und den Bund betreffen gesetzlich geregelte Beiträge im Rahmen der Stromversorgung. Während die Abgaben an den Bund unverändert bleiben, erhöhen sich die Gemeindebeiträge um 0.05 Rp./kWh gegenüber dem Vorjahr. Diese Anpassung erfolgt gemäss der bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung mit den Gemeinden.

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Preise 2025

Preise 2026

Marktkunden
Sie beziehen mehr als 100'000 kWh pro Jahr? Sie haben somit die Wahl, ob Sie in der Grundversorgung bleiben oder auf den Markt wechseln. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein aktuelles Marktangebot für die Energie. Jetzt Offerte einholen!

Preisblatt 2025 Preisblatt 2026

Grundversorgte Kunden - bis 50'000 kWh/Jahr
Unser Basisprodukt und Wahlprodukt für Kunden mit einem Energiebezug bis zu 50'000 kWh

Preisblatt 2025 Preisblatt 2026

Grundversorgte Kunden - ab 50'000 kWh/Jahr
Für Kunden mit einem Energiebezug grösser als 50'000 kWh pro Jahr und einer Bezügersicherung grösser oder gleich 63 A

Preisblatt 2025 Preisblatt 2026

Temporär versorgte Kunden
Für Kunden mit temporären Anlagen (z. B. Baustellen, Festbetriebe, Zirkusse, etc.)

Preisblatt 2025 Preisblatt 2026

Ersatzversorgung für "Grosskunden"

Haben Marktkunden keinen  gültigen Vertrag mit der EnBAG oder mit Dritten, fallen diese Kunden für Ihren Strombezug in die Ersatzversorgung des Verteilnetzbetreibers.

Preisblatt 2025 Preisblatt 2026

Einspeisevergütung Solarstrom

Sie speisen überschüssige Energie aus Ihrer Photovoltaik-Anlage (PVA) in das EnBAG-Netz ein. Mehr Information unter Solarstrom teilen.

Preisblatt 2025 Preisblatt 2026

Rückerstattungstarif für Speicher

Eine Rückerstattung erfolgt ausschliesslich auf Antrag der Anlagenbetreiberin / des Anlagenbetreibers.

  Preisblatt 2026

Häufig gestelle Fragen

Bedeutet dies, dass diese neuen Messtarife zusätzlich zu den bisher berechneten Netznutzungstarifen erhoben werden?

Nein, die entsprechenden Messtarife (die ursprünglich in den bestehenden Netznutzungstarifen enthalten waren) werden abgezogen. Da die technischen Investitionen jedoch entsprechend hoch sind, werden diese neuen Messtarife nicht mit den ursprünglich in den Durchleitungstarifen enthaltenen Tarifen vergleichbar sein. Dies erklärt insbesondere den Willen und die Notwendigkeit, diese zu unterscheiden, um sie zu vollwertigen Tarifen auszubauen.

Warum berechnen andere Betreiber in meiner Region unterschiedliche Gebühren?

Obwohl die "Arten" der in den Messtarifen enthaltenen Kosten für alle Verteilernetzbetreiber rechtlich identisch sind, können sich ihre Beträge und Berechnungsmethoden von Verteiler zu Verteiler unterscheiden. Darüber hinaus ist der Investitionsbedarf für Messinstrumente und ihr Fortschritt bei der Einführung von Smart Metering sowie die Typologie der Netze bei den einzelnen Verteilern nicht vergleichbar.

Wo finde ich genaue Angaben dazu, was dieser Tarif abdeckt?

Alle Kosten, die auf diese neuen Messtarife angerechnet werden können, sind in der StromVV (Art. 8a, 8a(bis) ,8ater) definiert. Darin enthalten sind insbesondere die verschiedenen Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit dem Messsystem erbracht werden (Betrieb, Wartung usw.), sowie die Kapitalkosten.

Betreffen die Messgebühren auch die intelligenten Zähler oder nur die älteren Modelle?

Die "Messgebühren" betreffen alle Arten von Zählern, sowohl die "traditionellen" als auch die intelligenten.

Warum wird eine neue Tarifkomponente für die Messung hinzugefügt?

Diese Kosten werden durch die Vorschriften (Artikel 8 der StromVV) geregelt und spiegeln die tatsächlichen Kosten wider, die mit den Messvorgängen verbunden sind. Ihr Hauptziel ist es, die Preistransparenz zu erhöhen, damit jede Konsumentin und jeder Konsument genau verstehen kann, was sie oder er bezahlt.