Solarstrom clever nutzen

Lokal produziert. Sinnvoll verbraucht.

Je mehr Solarstrom Sie selbst verbrauchen, speichern oder mit anderen teilen, desto besser nutzen Sie Ihre eigene Produktion. Für die technische Optimierung und Batteriespeicherlösungen wenden Sie sich an Ihren PV-Installateur. Die EnBAG unterstützt Sie beim Teilen und Abrechnen von Solarstrom, bei der Einspeisung ins Netz sowie beim Verkauf Ihrer Herkunftsnachweise.

Was möchten Sie erreichen?

Eigenverbrauch optimieren oder mit einem Batteriespeicher erweitern
Ansprechpartner: Ihr PV-Installateur

Eigenverbrauchsgemeinschaft, virtuelle ZEV oder lokale Elektrizitätsgemeinschaft nutzen
EnBAG: Beratung und Abrechnungslösung

Von TOP-40 oder der geltenden Abnahmevergütung profitieren
Ansprechpartnerin: EnBAG

Herkunftsnachweise an die EnBAG verkaufen
Ansprechpartnerin: EnBAG

Vorteile für die Region

Gemeinsam für eine starke Energiezukunft

Solarstrom für die Region

Solarstrom kann mehr. Wenn der Strom clever verbraucht und lokal geteilt wird, entsteht ein Mehrwert für die ganze Region.

Solarstrom lokal nutzen

Solarstrom wird dort verbraucht, wo er produziert wird. Das erhöht den lokalen Eigenverbrauch und reduziert unnötige Stromflüsse über grössere Distanzen.

Stromnetz entlasten

Wenn mehr Solarstrom lokal verbraucht oder geteilt wird, gelangt weniger davon gleichzeitig ins öffentliche Netz. Das kann Einspeisespitzen reduzieren und das Netz entlasten.

Erneuerbare Energie ausbauen

Jede zusätzliche Photovoltaikanlage erhöht die Produktion von erneuerbarem Strom und unterstützt den Ausbau der erneuerbaren Energieversorgung.

Regionale Wertschöpfung stärken

Wenn Produzenten und Verbraucher lokal zusammenarbeiten, bleibt mehr Wertschöpfung in der Region und die lokale Energieversorgung wird gestärkt.

Solarstrom clever nutzen

Solarstrom clever nutzen

Mehr aus Ihrer Solaranlage herausholen

Ab 2027 richtet sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom nach dem Marktpreis. Deshalb lohnt es sich mehr denn je, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen oder lokal zu vermarkten.

Mit den folgenden Massnahmen steigern Sie den Ertrag Ihrer Solaranlage und machen sich unabhängiger vom Strommarkt.

Die wichtigsten Schritte zur Ertragsoptimierung

Der grösste Nutzen entsteht dort, wo Ihr Solarstrom direkt verbraucht wird. Nutzen Sie elektrische Verbraucher möglichst dann, wenn Ihre Solaranlage Strom produziert.

Geräte mit viel Verbrauch:

  • Wärmepumpe
  • Warmwasserboiler
  • Elektroauto
  • Waschmaschine
  • Geschirrspüler

Wenden Sie sich an Ihren PV-Installateur zur technischen Optimierung.

Mit einem Batteriespeicher in Kombination mit einer intelligenten Steuerung, einem Home Energy Management System (HEMS), können Sie überschüssigen Solarstrom zwischenspeichern und später nutzen. So steht Ihnen Ihr eigener Solarstrom auch am Abend oder in den frühen Morgenstunden zur Verfügung. Zusätzlich können sie evtl. vom TOP-40 Vergütungsmodell profitieren.

Ihre Vorteile:

  • Höherer Eigenverbrauch
  • Weniger Strombezug aus dem Netz
  • Mehr Unabhängigkeit
  • Höhere Nutzung der eigenen Energie

Wenden Sie sich an Ihren PV-/Elektroinstallateur für die Beratung und Installation von Batteriespeichern und intelligenten Steuerungen.

Nicht benötigter Solarstrom muss nicht zwingend ins öffentliche Netz eingespeist werden. Über moderne Eigenverbrauchsmodelle können Sie Ihren Solarstrom mit anderen Personen teilen und lokal vermarkten. Wir nennen dies «Solarstrom teilen» und unterstützen Sie dabei gerne.

Mögliche Modelle

  • Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
  • Virtuelle Eigenverbrauchsgemeinschaft (vEVG)
  • Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Dadurch wird Ihr Solarstrom dort genutzt, wo er produziert wird, und erzielt häufig einen höheren Wert als die klassische Einspeisung.

Mehr erfahren zu den EnBAG Abrechnungslösungen

Strom, den Sie weder selbst nutzen, speichern noch lokal vermarkten, wird ins öffentliche Netz eingespeist. Diesen überschüssigen Solarstrom übernimmt die EnBAG und vergütet ihn gemäss den gesetzlichen Vorgaben.

Mehr erfahren unter «Solarstrom Abnahmevergütung»

Verkaufen Sie zusätzlich die Herkunftsnachweise (HKN) aus der Solareinspeisung. Wenn Sie bei Ihrem Strombezug vom Netz das Stromprodukt «SchweizNatur» oder «WallisKraft» beziehen, so können Sie Ihre HKN zum entsprechenden Vergütungssatz an die EnBAG übertragen.

Mehr erfahren unter «Herkunftsnachweise vermarkten»

PV-Anlagenbesitzer mit einer Leistung ab 50kWp können sich an uns wenden: Unter bestimmten technischen Bedingungen – welcher wir gerne mit Ihnen abklären – können Sie aus einer flexiblen Steuerung Ihrer Anlage mehr Ertrag generieren.

Wir bauen dieses Angebot konsequent aus, so dass zukünftig auch kleinere Anlagen teilnehmen können.

Sind Sie interessiert? Kontaktieren Sie uns

Abnahmevergütung für Solarstrom

Abnahmevergütung für Solarstrom

Überschüssigen Solarstrom einspeisen

Produziert Ihre Solaranlage mehr Strom als Sie selbst verbrauchen können, übernehmen wir diesen Überschuss und vergüten ihn. Die Vergütung erfolgt transparent und wird auf Ihrer Stromabrechnung ausgewiesen

Möchten Sie den selber produzierten Strom an jemanden anders als der EnBAG verkaufen, so ist das auch möglich. Beachten Sie dabei bitte die Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Quartals.

Das Wichtigste in Kürze: Ab 2027 wird Solarstrom zum aktuellen Marktwert vergütet. Deshalb lohnt es sich mehr denn je, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen, zu speichern oder mit anderen zu teilen. Für die meisten privaten Solaranlagen bleibt zudem ein gesetzlicher Investitionsschutz bestehen.

Produziert Ihre Solaranlage mehr Strom, als Sie lokal verbrauchen, nehmen wir Ihnen den Überschuss ab und vergüten ihn. Den ökologischen Mehrwert der Produktion (Herkunftsnachweis) vergüten wir Ihnen zusätzlich mit 1.5 Rp./kWh, wenn die physikalische Stromlieferung an EnBAG erfolgt.

Einspeisevergütung

Preise 2025 Preise 2026

Die Tarife werden jährlich basierend auf den Marktgegebenheiten geprüft und ggf. angepasst. 

Preisblatt 2025 Preisblatt 2026

Möchten Sie den selber produzierten Strom an jemanden anders als der EnBAG verkaufen, beachten Sie bitte die Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Quartals.

Fragen und Antworten Einspeisevergütung PV-Energie

Ab 2027: Marktorientierte Abnahmevergütung für Solarstrom

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Abnahme und Vergütung von eingespeistem Solarstrom. Grundlage dafür sind das Energiegesetz und die dazugehörigen Verordnungen (admin.ch). Wenn Sie überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen, wird dieser nicht mehr zu einem im Voraus festgelegten Tarif vergütet. Die Vergütung richtet sich nach dem Preis am Schweizer Strommarkt während der jeweiligen Viertelstunde, in der Sie Strom ins Netz einspeisen.

Entscheidend ist neu nicht nur, wieviel Strom Sie einspeisen, sondern auch, wann Sie ihn einspeisen. Jede eingespeiste Energiemenge wird dem Marktpreis zur jeweiligen Viertelstunde zugeordnet. 

An sonnigen Mittagen speisen viele PV-Anlagen gleichzeitig Strom ein. Ist das Stromangebot höher als die Nachfrage, fällt der Marktpreis tief aus und kann in einzelnen Viertelstunden auch negativ sein. Ist Strom dagegen knapp und die Nachfrage hoch, ist der Marktpreis in der Regel höher. 

Für typsiche PV-Anlagen mit weniger als 150 kWp besteht weiterhin ein gesetzlicher Investitionsschutz. Trotzdem lohnt es sich, möglichst viel Solarstrom direkt selbst zu nutzen. Batteriespeicher und ein HEMS können dabei helfen, den Eigenverbrauch zu erhöhen und gleichzeitig die Einspeisung besser auf die Marktpreise abzustimmen.

Abbildung 2: Quelle Grafik: VSE, www.strom.ch; Beispielhafter Verlauf zu Spot- und Referenzmarktpreise für das Jahr 2025, auf Tagesabsis. Mit Minimalvergütung 6.0 Rp./kWh als Beispiel für Anlagen <30 kW.

Für PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW bleibt ein gesetzlicher Investitionsschutz bestehen, für Quartale, an welchen die Marktpreise über längere Zeit sehr tief ausfallen, wird eine sogenannte Minimalvergütungsprämie ausbezahlt. Damit besteht für kleinere Anlagen weiterhin eine gesetzliche Absicherung bei tiefen Marktpreisen.

Die Minimalvergütung hängt von der Anlagenleistung und der Art der Anlage ab. Für typische kleinere PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW beträgt die Minimalvergütung 6 Rp./kWh. Für Anlagen von 30 kW bis 150 kW reduziert sich die Minimalvergütung linear mit zunehmender Anlagenleistung. Fällt nun der BFE-Referenzmarktpreis über ein Quartal unter diese Minimalvergütung, so wird die in diesem Quartal eingespeiste Energie zusätzlich mit dem Differenzbetrag, d.h. der Differenz aus Minimalvergütung und Referenzmarktpreis, vergütet.

Beispiel einer Abrechnung

Wie stark sich der Zeitpunkt der Einspeisung auf die Abnahmevergütung auswirkt, zeigt das folgende fiktive Beispiel. Eine intelligente Steuerung kann Verbrauch, Batteriespeicher und Einspeisung aufeinander abstimmen. So wird Solarstrom möglichst selbst verbraucht oder gespeichert, wenn die Marktpreise tief sind, und gezielt zu Zeitpunkten mit höheren Marktpreisen eingespeist. Das entlastet das Netz und optimiert den Ertrag.

Die Beispielanlage hat eine Leistung von weniger als 30 kW und speist im betrachteten Quartal 3'000 kWh ins öffentliche Netz ein.

  Mit intelligenter Steuerung Ohne Optimierung
Individueller Marktpreis 13 Rp./kWh
13 Rp./kWh × 3'000 kWh = 390 Fr.
10,8 Rp./kWh
10,8 Rp./kWh × 3'000 kWh = 324 Fr.
Gesetzliche Absicherung bei tiefen Marktpreisen
BFE-Referenzmarktpreis 11 Rp./kWh
Minimalvergütung 6 Rp./kWh
Minimalvergütungsprämie 0 Fr.
Der Referenzmarktpreis von 11 Rp./kWh liegt über der Minimalvergütung von 6 Rp./kWh.
Gesamte Abnahmevergütung 390 Fr. 324 Fr.

Was zeigt dieses Beispiel? Bei gleicher Einspeisemenge erzielt die Anlage mit intelligenter Steuerung einen höheren durchschnittlichen Marktpreis: 13 statt 10,8 Rp./kWh.

Gesetzliche Absicherung: Der Referenzmarktpreis des Bundes liegt mit 11 Rp./kWh über der Minimalvergütung von 6 Rp./kWh. Deshalb wird in diesem Beispiel keine zusätzliche Minimalvergütungsprämie ausbezahlt.

Die intelligente Steuerung erhöht den Ertrag in diesem Beispiel um 66 Fr. – bei gleicher eingespeister Energiemenge von 3'000 kWh.

Auch im Sommer beeinflusst der Zeitpunkt der Einspeisung den Ertrag. Bei gleicher Einspeisemenge von 3'000 kWh erzielt die Anlage mit intelligenter Steuerung einen durchschnittlichen Marktpreis von 6,6 Rp./kWh, ohne Optimierung 5,5 Rp./kWh.

  Mit intelligenter Steuerung Ohne Optimierung
Individueller Marktpreis 6,6 Rp./kWh
6,6 Rp./kWh × 3'000 kWh = 198 Fr.
5,5 Rp./kWh
5,5 Rp./kWh × 3'000 kWh = 165 Fr.
Gesetzliche Absicherung bei tiefen Marktpreisen
BFE-Referenzmarktpreis 5,7 Rp./kWh
Differenzbetrag Gesetzliche Mininalvergütung (6 Rp./kWh) – BFE-Referenzmarktpreis (5,7 Rp./kWh)
Fallrechnung: 6 Rp./kWh – 5,7 Rp./kWh = 0.3 Rp./kWh
Minimalvergütungsprämie Differenzbetrag (0.3 Rp./kWh) × Einspeisemenge (3'000 kWh)
Fallrechnung: 0.3 Rp./kWh × 3'000 kWh = 9 Fr.
Gesamte Abnahmevergütung 207 Fr. 174 Fr.

Was zeigt dieses Beispiel? Auch bei tiefen Marktpreisen erzielt die Anlage mit intelligenter Steuerung einen höheren durchschnittlichen Marktpreis: 6,6 statt 5,5 Rp./kWh.

Gesetzliche Absicherung: Der Referenzmarktpreis des Bundes liegt mit 5,7 Rp./kWh unter der Minimalvergütung von 6 Rp./kWh. Deshalb wird zusätzlich eine Minimalvergütungsprämie von 0,3 Rp./kWh ausbezahlt. Bei 3'000 kWh entspricht dies 9 Fr.

Die intelligente Steuerung erhöht den Ertrag in diesem Beispiel um 33 Fr. – bei gleicher eingespeister Energiemenge von 3'000 kWh.

Weitere Infos zur Abnahmevergütung

Die marktorientierte Abnahmevergütung ist ein komplexes Thema. Wenn Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen, die Berechnung der Marktpreise oder die Vergütung erfahren möchten, finden Sie hier weiterführende Informationen:

Top-40 – Bonus für Spitzenreduktion

Top-40

Mehr Vergütung durch Spitzenreduktion

Was passiert, wenn die Sonne mehr liefert, als das Netz verkraftet? Immer mehr PV-Anlagen produzieren Strom – oft genau dann, wenn er nicht gebraucht wird. Die Folge: Überlastung.

Statt alles ins Netz zu schicken, nutzen Produzent*innen bis zu 40% ihres Solarstroms direkt vor Ort – für Heizung, Speicher oder E-Mobilität. Und das Beste: Für die eingespeiste Menge gibt’s mehr Vergütung. Ein smarter Deal für alle – und ein wichtiger Schritt in Richtung Energiezukunft.

Mehr zu TOP-40 erfahren
Solarstrom teilen

Solarstrom teilen

Überschüssigen Solarstrom lokal nutzen und davon profitieren

Teilen Sie überschüssigen Solarstrom mit Nachbarn oder im Quartier. Ihre Solaranlage kann mehr als nur Ihr Zuhause versorgen: Sie erzielen Einnahmen, stärken die lokale Gemeinschaft und sorgen dafür, dass mehr Solarstrom direkt vor Ort genutzt wird.

Dafür gibt es verschiedene Modelle – vom Zusammenschluss in einem Gebäude bis zur lokalen Elektrizitätsgemeinschaft in der Gemeinde. Wir zeigen Ihnen, welche Lösung es gibt und unterstützen Sie bei der Umsetzung und Abrechnung.

Diese Modell gibt es

Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) nutzen mehrere Parteien gemeinsam den lokal produzierten Solarstrom. Das Modell eignet sich beispielsweise für Mehrfamilienhäuser oder Überbauungen.

Ihre Rolle: Die Eigentümerschaft bzw. der ZEV organisiert und betreibt den Zusammenschluss.

Unsere Rolle: EnBAG unterstützt Sie bei der Umsetzung und kann mit iischi EVGplus die Abrechnung, das Messwesen und das Inkasso übernehmen.

Mehr über ZEV erfahren

Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ermöglicht es, lokal produzierten Solarstrom auch über mehrere benachbarte Liegenschaften zu nutzen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihre Rolle: Die Eigentümerschaft bzw. der vZEV organisiert und betreibt den Zusammenschluss.

Unsere Rolle: Als Verteilnetzbetreiberin stellt EnBAG die notwendigen technischen Voraussetzungen bereit. Zusätzlich können wir mit unserer Dienstleistung die Abrechnung und Administration übernehmen.

Mehr über vZEV erfahren

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht den Austausch von lokal produziertem Strom über das öffentliche Verteilnetz. Produzentinnen und Produzenten können ihren Solarstrom damit auch mit weiteren Strombezügerinnen und Strombezügern in der Umgebung teilen.

Ihre Rolle: Die LEG wird von ihren Teilnehmenden bzw. der verantwortlichen Trägerschaft organisiert.

Unsere Rolle: Als Verteilnetzbetreiberin ermöglicht EnBAG die technische Umsetzung. Für unsere Partnergemeinden betreiben wir zudem die Gemeinde-LEGs und übernehmen mit dem LEGhub Anmeldung, Verwaltung und Abrechnung.

Mehr erfahren und anmelden

 

Auf der Informationsplattform lokalerstrom.ch von EnergieSchweiz, Swissolar und dem VSE in Kooperation mit Swisspower finden Sie zu ZEV, vZEV und LEG weitere unabhängige Informationen, Checklisten und Vorlagen rund um lokal produzierten Strom. 

Egal, für welche Lösung Sie sich entscheiden:
Mit uns wird das Teilen und Abrechnen einfach

Egal, für welches Modell Sie sich entscheiden: Die Organisation einer Energiegemeinschaft bringt Messung, Verwaltung und Abrechnung mit sich.

Mit EVGplus übernimmt EnBAG die komplette Abrechnung einer Energieversorgungsgemeinschaft – inklusive Messwesen, Rechnungsstellung und Inkasso. So können Sie Solarstrom gemeinsam nutzen, ohne sich selbst um die laufende Abwicklung kümmern zu müssen. Enbag

Mehr über EVGplus erfahren

LEGhub - Gemeinde-LEGs einfach digital organisiert

Für unsere Partnergemeinden betreibt EnBAG lokale Elektrizitätsgemeinschaften zentral über den LEGhub. Die Plattform übernimmt Anmeldung, Verwaltung und Abrechnung der Teilnehmenden.

Einwohnerinnen und Einwohner können sich unkompliziert an der lokalen Stromgemeinschaft beteiligen – unabhängig davon, ob sie selbst eine PV-Anlage besitzen.

Mehr über LEGhub erfahren

Herkunftsnachweise vermarkten

Herkunftsnachweis vermarkten (HKN)

Zusätzliche Vergütung für Ihre Herkunftsnachweise

Beziehen Sie das Stromprodukt «SchweizEnergie» oder «WallisKraft» und speisen eigenen Solarstrom ins öffentliche Netz ein? Dann können Sie zusätzlich die Herkunftsnachweise (HKN) Ihrer Solaranlage an die EnBAG verkaufen.

Aktuell erhalten Sie dafür zusätzlich 1,5 Rp./kWh. Die Vergütung erfolgt zusammen mit der Abrechnung Ihrer eingespeisten Solarenergie. Voraussetzung ist, dass Ihre Anlage im Herkunftsnachweissystem von Pronovo erfasst ist und die HKN an die EnBAG übertragen werden.

  1. Anlage in Betrieb nehmen und bei Pronovo anmelden. In der Regel übernimmt dies Ihr Installateur.
  2. Anlage durch eine akkreditierte Stelle beglaubigen lassen. Den Auftrag erteilen Sie üblicherweise über Ihren Installateur.
  3. Das EnBAG-Formular «Anmeldung HKN-Dauerauftrag» ausfüllen und einreichen.
  4. Sobald Pronovo Ihre Anlage freigeschaltet hat, richtet die EnBAG den HKN-Dauerauftrag im Pronovo-System ein.
  5. Sie erhalten von Pronovo eine E-Mail. Bestätigen Sie den Dauerauftrag über den Aktivierungslink.
  6. Danach werden Ihre HKN bis auf Widerruf automatisch an die EnBAG übertragen. Sobald die Übertragung aktiv ist, wird die zusätzliche HKN-Vergütung zum nächstmöglichen Termin berücksichtigt.
Planung PV-Anlage

Planung PV-Anlage

Netzanschluss und Kapazität klären

Sie planen eine Solaranlage? Wir prüfen auf Wunsch im Rahmen einer Vorabklärung die verfügbaren Netzkapazitäten und beantworten allgemeine Fragen zum Netzanschluss Ihrer Energieerzeugungsanlage.

Füllen Sie dazu unser digitales Anfrageformular aus. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Angaben und nehmen anschliessend mit Ihnen Kontakt auf.

Plug and Play-PV-Anlage

Plug and Play-PV-Anlage

Solarstrom mit einer steckerfertigen PV-Anlage produzieren

Plug-and-Play-PV-Anlagen ermöglichen es, Solarstrom einfach und mit wenig administrativem Aufwand selbst zu produzieren. Die steckerfertigen Anlagen können beispielsweise an einer geeigneten Balkon-Steckdose angeschlossen werden. Für die Einspeisung von überschüssigem Strom müssen Sie die Anlage bei der EnBAG anmelden.

  • Für wen geeignet: Plug-and-Play-PV-Anlagen sind für Stromkundinnen und Stromkunden der EnBAG geeignet. Der administrative Aufwand ist auf ein Minimum reduziert.
  • Steckerfertig: Die Anlage kann beispielsweise direkt an einer geeigneten Balkon-Steckdose angeschlossen werden.
  • Maximale Leistung: Gemäss den gesetzlichen Vorgaben beträgt die maximale AC-Ausgangsleistung einer Plug-and-Play-PV-Anlage 600 Watt pro Zähler (also maximal 600 Watt pro Haushalt).
  • Einspeisevergütung: Damit Sie für überschüssigen Solarstrom die aktuellen Einspeisetarife der EnBAG erhalten, müssen Sie die Plug-and-Play-PV-Anlage bei der EnBAG anmelden. Verwenden Sie dazu das digitale Anmeldeformular.
  • Baubewilligung: Die Anmeldung bei der EnBAG ersetzt keine allfällige Baubewilligung. Für die Einhaltung der baulichen Vorgaben ist die jeweilige Standortgemeinde zuständig. Klären Sie deshalb bei Bedarf vor der Installation die Anforderungen mit Ihrer Gemeinde.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich die aktuellen Vergütungssätze?

Die aktuellen Vergütungen und weitere Informationen zur Berechnung der Abnahmevergütung veröffentlicht die EnBAG auf ihrer Website. Der BFE-Referenzmarktpreis wird vom Bundesamt für Energie (BFE) publiziert. Die Vergütung wird zudem transparent auf Ihrer Stromabrechnung ausgewiesen.

Referenz-Marktpreise

Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15, EnFV

 

Was ist der Referenzmarktpreis?

Der BFE-Referenzmarktpreis zeigt, welchen durchschnittlichen Marktwert eingespeister Strom aus einer durchschnittlichen PV-Anlage in einem Quartal erzielt hat. Er wird vom Bundesamt für Energie berechnet. Dieser ist nicht gleich dem für Ihre PV-Anlage individuell berechnete Marktpreis.

Gesetzliche Grundlage: Energieförderungsverordnung (EnFV, Art. 15).

Kann die Vergütung auch negativ werden?

In einzelnen Stunden können die Marktpreise bei sehr hoher Solarstromproduktion negativ sein. Für Anlagen unter 150 kW wirkt jedoch die gesetzliche Minimalvergütungsregelung stabilisierend, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was bedeutet marktorientierte Abnahmevergütung?

Wenn Sie überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen, wird dieser nicht mehr zu einem über längere Zeit festgelegten Tarif vergütet. Die Vergütung richtet sich neu nach dem Marktwert des Stroms zum Zeitpunkt der Einspeisung.

Warum ändert sich die Abnahmevergütung ab 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Vergütung von Solarstrom. Die Vergütung orientiert sich künftig stärker am aktuellen Marktwert des Stroms. Dadurch wird Solarstrom zu den Preisen vergütet, die zum Zeitpunkt der Einspeisung am Markt gelten.

Gesetzliche Grundlagen: Mitteilung Bundesrat

Wie kann ich den Ertrag meiner Solaranlage erhöhen?

Die wirksamsten Möglichkeiten sind:

  • Solarstrom möglichst selbst verbrauchen
  • Wärmepumpe, Boiler oder Elektroauto tagsüber betreiben
  • Batteriespeicher einsetzen
  • Energiemanagementsystem nutzen
  • Solarstrom über EVG, vZEV oder LEG teilen
  • Herkunftsnachweise verkaufen

Diese Massnahmen erhöhen den Eigenverbrauch und reduzieren die Abhängigkeit von den Marktpreisen

Wie funktioniert die Einspeisung und Vergütung von Solarenergie?

Die Energie aus Ihrer Photovoltaik-Anlage (PVA), die Sie nicht selber nutzen oder mit anderen teilen, können Sie ins EnBAG-Netz einspeisen.

Die EnBAG vergütet die ins Netz eingespeiste Energie mit der Abnahmevergütung für Solarstrom. Sie können zusätzliche Erträge erwirtschaften, indem Sie die Herkunftsnachweise (HKN) an die EnBAG verkaufen.

Die Details dazu finden Sie hier

Weshalb kann die Vergütung je nach Tageszeit unterschiedlich sein?

An sonnigen Mittagsstunden produzieren viele Photovoltaikanlagen gleichzeitig Strom. Dadurch ist das Angebot besonders hoch und die Marktpreise können sinken. Am Morgen oder Abend sind die Marktpreise tendenziell höher.

Was ist der Investitionsschutz bzw. die Minimalvergütungsprämie?

Für typische kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW beträgt die gesetzliche Minimalvergütung 6 Rp./kWh, im Vergleich zum Referenzmarktpreis. Für grössere Anlagen unter 150 kW gelten teilweise andere, leistungsabhängige Ansätze. Liegt nun der vom Bund ermittelte Referenzmarktpreis eines Quartals unter der gesetzlichen Minimalvergütung von beispielsweise 6 Rp./kWh, wird die Differenz als zusätzliche Prämie auf die eingespeiste Energiemenge ausbezahlt. Diese Prämie wird nach Quartalsende berechnet und mit der Marktvergütung ausbezahlt.

Gesetzliche Grundlage: Energieverordnung (EnV, Art. 12a).

Welche Bedingungen muss ich erfüllen zur marktorientierten Abnahmevergütung?

Der individuelle Marktpreis, bzw. Markterlös, wird auf 15min Einspeisemengen (Lastgangdaten) berechnet. Deshalb sind zwingend Smartmeter zur Messung erforderlich. Alle EnBAG Kunden sind bereits mit einem Smart Meter ausgerüstet. Deshalb erfüllen alle EnBAG Kunden diese Bedingung

Kann ich meinen Solarstrom an einen anderen Abnehmer verkaufen?

Ja. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Solarstrom an einen anderen Abnehmer zu verkaufen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die technischen Anforderungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Quartals. Nehmen Sie dabei am Besten zuerst mit dem jeweiligen Käufer des PV-Stromes Kontakt auf (dem neuen Abnehmer). Dieser Abnehmer wird im Anschluss die EnBAG kontaktieren und die weiteren Abklärungen werden vorgenommen.

Kann ich die Herkunftsnachweise an einen anderen Abnehmner verkaufen?

Ja. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Solarstrom an einen anderen Abnehmer zu verkaufen. Bitte beachten Sie, dass sie dazu zuerst die evtl. aktivierte HKN Übertragung an die EnBAG kündigen müssen. Den Übertrag an den dritten Abnehmer regeln Sie mit diesem. Damit die HKN nur einmal verkauft werden können, wird dies über das Pronovo HKN-System überwacht.

Lohnt sich eine Solaranlage auch nach 2027?

Ja. aber selbstverständlich hängt die Rentabilität von der Anlagengrösse und weiterer Faktoren ab. Der selbst produzierte und direkt verbrauchte Solarstrom bleibt wirtschaftlich besonders attraktiv. Die neuen gesetzlichen Vorgaben schaffen zusätzliche Anreize, Solarstrom möglichst dort zu nutzen, wo er produziert wird. Fragen Sie dazu Ihren Installateur bzw. Solateur.

Erhalte ich weiterhin eine Vergütung für Herkunftsnachweise (HKN)?

Ja. Wenn Sie Ihre Herkunftsnachweise an die EnBAG übertragen, erhalten Sie weiterhin die dafür vorgesehene Vergütung zusätzlich zur Vergütung für die eingespeiste Energie. Aktuell beträgt diese 1.5 Rp./kWh.

Kann ich die Herkunftsnachweise (HKN) weiterhin an die EnBAG verkaufen, wenn die PV-Energie an einen anderen Abnehmer verkauft wird?

Nein. Die EnBAG knüpft die Vergütung von HKN aus Solarenergie an deren Energieabnahme. Aus diesem Grunde kann die EnBAG nur denjenigen Kunden die HKN übernehmen und vergüten, welche bereits die Solarenerge an die EnBAG verkaufen und innerhalb des Netzgebietes der EnBAG sind.

Ist eine Wiederaufnahme zur Abnahmevergütung durch die EnBAG möglich und wenn ja zu welchen Konditionen?

Ja, eine Rückkehr zur EnBAG für die Abnahme der PV-Energie ist jeweils auf den Quartalsbeginn möglich, mit einer Vorankündigung von 30 Tagen. Die Wiederaufnahme ist mit keinen Kosten verbunden.

Übernimmt die EnBAG PV-Strom von Kunden ausserhalb des Netzgebietes?

Übernimmt die EnBAG PV-Strom von Kunden ausserhalb des Netzgebietes?

Anmerkungen, Fragen oder Gedanken zu diesen Themen?

Iwan Eyholzer

Berater PV-Anlagen

027 922 45 67

iwan.eyholzer@enbag.ch

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