Profitieren Sie von ihrem Solarstrom

Wir beraten Sie gerne

Mit Ihrer Solaranlage versorgen Sie nicht nur Ihr Zuhause – Sie können überschüssigen Strom auch teilen oder ins öffentliche Netz einspeisen. Wir helfen Ihnen, das passende Modell zum Strom teilen (vZEV, ZEV oder LEG) zu wählen. Mit einer Energieversorgungsgemeinschaft übernehmen wir mit iischi EVGplus die komplette Abrechnung inkl. Inkasso.

Solarstrom clever nutzen!

TOP-40: Solarstrom clever nutzen

Was passiert, wenn die Sonne mehr liefert, als das Netz verkraftet?

Immer mehr PV-Anlagen produzieren Strom – oft genau dann, wenn er nicht gebraucht wird. Die Folge: Überlastung.

TOP-40 ist unsere Antwort darauf.

Statt alles ins Netz zu schicken, nutzen Produzent*innen bis zu 40% ihres Solarstroms direkt vor Ort – für Heizung, Speicher oder E-Mobilität. Und das Beste: Für die eingespeiste Menge gibt’s mehr Vergütung.

Ein smarter Deal für alle – und ein wichtiger Schritt in Richtung Energiezukunft.

Mehr zu TOP-40 erfahren
Solarstrom teilen

Solarstrom teilen

Mehr Ertrag. Mehr Wirkung.

Teilen Sie überschüssigen Strom mit Nachbarn oder im Quartier

Ihre Solaranlage kann mehr als nur Ihr Zuhause versorgen: Durch das Teilen von Überschussstrom erzielen Sie Einnahmen, stärken die Gemeinschaft und nutzen Energie nachhaltiger. Die Möglichkeiten rund um lokal produzierten Strom finden Sie unter www.lokalerstrom.ch.
Wir helfen Ihnen, das passende Modell zu wählen – und kümmern uns um die komplette Abrechnung. iischi EVGplus bietet dabei eine automatische Abrechnung des geteilten Stroms.

 

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Gemeinde-LEGs einfach digital organisiert
 

Mit dem LEGhub werden lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) einfach, transparent und digital verwaltet. Die Plattform übernimmt Anmeldung, Verwaltung und Abrechnung der Teilnehmenden und ermöglicht die gemeinsame Nutzung von lokal produziertem Solarstrom innerhalb der Gemeinde.

Für unsere Partnergemeinden haben wir die Gemeinde-LEGs bereits gegründet und betreiben diese zentral über den LEGhub. Dadurch können Einwohnerinnen und Einwohner unkompliziert an der lokalen Stromgemeinschaft teilnehmen – unabhängig davon, ob sie eine eigene PV-Anlage besitzen oder nicht.

Die Anmeldung ist ab dem 15.06.2026 möglich. Die Verrechnung startet ab dem 01.07.2026. Neue Teilnehmende können sich laufend anmelden; die Abrechnung erfolgt jeweils ab dem darauffolgenden Quartal.

Mehr erfahren und anmelden

 

iischi EVGplus

Vorteile unserer Abrechnungslösung 

Erhöhung Eigenverbrauch

Der produzierte Solarstrom wir vor Ort genutzt und nicht über viele Strecken transportiert. Dabei unterstützen Sie massgeblich unsere Energiewende.

Automatisiertes Sorglospaket

Sie müssen sich um nichts kümmern. Mit der Eigenverbrauchsgemeinschaft profitieren von der Kernkompetenz der EnBAG – Die Abrechnung der einzenlnen Teilnehmer erfolgt automatisch.

Transparente Abrechnung

Jedem Teilnehmer wird sein Anteil am Solarstrom auf der Stromrechnung ausgewiesen. Solidarhaftung ist ausgeschlossen.

Flexible Teilnehmerzahl

Jeder Teilnehmer kann einfach der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) beitreten bzw. aus dieser austreten.

Solaranlage zertifizieren

Solaranlage zertifizieren (Herkunftsnachweis)

Haben Sie alles aus Ihrer Solaranlage herausgeholt?

Verdienen Sie mehr durch den Verkauf Ihrer Solarenergie und das ganz ohne administrativen Aufwand. Lassen Sie Ihre PV-Anlage bei der Zertifizierungsstelle durch uns zertifizieren und profitieren Sie von einer besseren Vergütung für die ins Netz eingespeiste Energie. Mit dem Formular «Anmeldung HKN-Dauerauftrag» melden Sie uns, dass sie ihre Herkunftsnachweise an uns verkaufen möchten. Mit dem aktuellen Vergütungssatz, erhalten Sie zusätzlich 1.5 Rp./kWh. Nach Erfassung des HKN-Dauerauftrages im Pronovo HKN System, werden ihre HKN, bis auf Widerruf automatisch an die EnBAG AG übertragen.

Ablauf:

  1. Inbetriebnahme der Anlage
  2. Photovoltaik-Anlage (PVA) anmelden bei Pronovo. Typischerweise erledigt dieser Schritt ihr Installateur für Sie.
  3. Anlage beglaubigen lassen.
  4. Anmeldung für den HKN-Dauerauftrag mit dem EnBAG-Formular.
  5. Sobald ihre Anlage durch Pronovo im HKN-System erfasst wurde, erhalten Sie eine E-Mail von Pronovo «Freischaltung der Anlage für die Ausstellung von HKN».
  6. Danach erfassen wir den Dauerauftrag im Pronovo HKN-System für Sie.
  7. Sie werden via Mail von Pronovo, über die Erfassung des Dauerauftrages informiert. Bitte bestätigen Sie Dauerauftrag, indem Sie auf den Aktivierungslink im E-Mail klicken.
  8. Sobald dies erledigt ist, wird der Rückliefertarif auf zusätzlich 1.5 Rp./kWh angepasst.
Solarstrom ins Netz einspeisen

Solarstrom ins Netz einspeisen

Einspeisevergütung Solarstrom

Möchten Sie Ihren überschüssigen Strom ins Netz einspeisen?

Produziert Ihre Solaranlage mehr Strom, als Sie lokal verbrauchen, nehmen wir Ihnen den Überschuss ab und vergüten ihn. Den ökologischen Mehrwert der Produktion (Herkunftsnachweis) vergüten wir Ihnen zusätzlich mit 1.5 Rp./kWh, wenn die physikalische Stromlieferung an EnBAG erfolgt.

Einspeisevergütung

Preise 2025 Preise 2026

Die Tarife werden jährlich basierend auf den Marktgegebenheiten geprüft und ggf. angepasst. 

Preisblatt 2025 Preisblatt 2026

Möchten Sie den selber produzierten Strom an jemanden anders als der EnBAG verkaufen, beachten Sie bitte die Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Quartals.

Fragen und Antworten Einspeisevergütung PV-Energie

 

Planung PV-Anlage

Planung PV-Anlage

Sie sind in der Planung für die Installation einer PV-Anlage oder einer anderweitigen Energieerzeugungsanlage?

Gerne helfen wir Ihnen dabei weiter. Bitte füllen Sie dazu unsere standardisierte digitale Anfrage aus. Wir prüfen umgehend Ihre Anfrage und werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Plug and Play-PV-Anlage

Plug and Play-PV-Anlage

Sie planen die Installation einer «Plug and Play-PV-Anlage»

Das Wichtigste in Kürze

  • Plug and Play-PV-Anlagen sind für jeden Stromkunden der EnBAG geeignet. Der administrative Aufwand ist auf ein Minimum reduziert.
  • Es handelt sich um eine «Steckerfertige» Anlage die zum Beispiel direkt bei der Balkon-Steckdose eingesteckt werden kann.
  • Gemäss den gesetzlichen Verordnungen beträgt die maximale AC-Ausgangsleistung einer Plug and Play-PV-Anlage 600 Watt pro Zählermesspunkt (also maximal 600 Watt pro Haushalt).
  • Um die Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom gemäss den aktuellen Tarifen der EnBAG AG zu erhalten, muss die Plug and Play-PV-Anlage bei der EnBAG AG angemeldet werden. Füllen Sie dazu bitte das digitale Anmeldeformular aus.
  • Wichtig: Das zugestellte Anmeldeformular der Plug and Play-PV-Anlage der EnBAG AG, ist nicht gleichbedeutend mit einer geltenden Baubewilligung, dafür ist die jeweilige Standortgemeinde verantwortlich. Nehmen Sie mit der zuständigen Gemeindeverwaltung kontakt auf und prüfen Sie die allfälligen baulichen Kriterien einer Plug and Play-PV-Anlage.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die Einspeisung?

Die Energie aus Ihrer Photovoltaik-Anlage (PVA), die Sie selber nicht nutzen, können Sie ins EnBAG-Netz einspeisen.

Die EnBAG vergütet die ins Netz eingespeiste Energie mit dem sogenannten Rückliefertarif. Sie können zusätzliche Erträge erwirtschaften, indem Sie die Herkunftsnachweise (HKN) an die EnBAG verkaufen.

Die Details dazu finden Sie hier

Wie kann ich die Rentabilität meiner PV-Anlage erhöhen?

Verdienen Sie mehr durch den Verkauf Ihrer Solarenergie und das ganz ohne administrativen Aufwand. Lassen Sie Ihre PV-Anlage bei der Zertifizierungsstelle durch uns zertifizieren und profitieren Sie von einer besseren Vergütung für die ins Netz eingespeiste Energie.

Die Details dazu finden Sie hier

Ich möchte die Energie meiner PV-Anlage jemanden anders als der EnBAG verkaufen. Wie muss ich da vorgehen?

Die EnBAG versucht es ihren Kunden zu ermög lichen, den eigen produzierten Strom an Dritte zu veräussern. Nehmen Sie dabei am Besten zuerst mit dem jeweiligen Käufer des PV-Stromes Kontakt auf (dem neuen Abnehmer). Dieser Abnehmer wird im Anschluss die EnBAG kon taktieren und die weiteren Abklärungen werden vorgenommen.

Was sind die Voraussetzungen, dass die PV-Energie jemand anderem als der EnBAG verkauft werden kann?

Damit ein Wechsel des Abnehmers vorgenom men werden kann, muss die Anlage Lastgangge messen sein. Aufgrund unseres fast flächende ckenden Einsatzes von Smart Metern ist dies in vielen Fällen möglich, muss aber zuerst abgeklärt werden. Keine Relevanz hat die Grösse der PV-Anlage. Unabhängig der Anlagenleistung besteht ein Anrecht auf freien Netzzugang. Damit ein Wechsel klappt, beachten Sie bitte die Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Quartals (31.03, 30.06, 30.09 und 31.12)

Ist eine Wiederaufnahme der Rücklieferung zur EnBAG möglich und wenn ja zu welchen Konditionen?

Ja, eine Rückkehr zur EnBAG für die Abnahme der PV-Energie ist auf jedem Quartalsbeginn möglich mit einer Ankündigung von 30 Tagen. Die Wiederaufnahme ist mit keinen Kosten ver bunden.

Übernimmt die EnBAG PV-Strom von Kunden ausserhalb des Netzgebietes?

Nein. Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Abnahme und Vergütung von Elektrizität nur im eigenen Netzgebiet.

Kann ich die Herkunftsnachweise (HKN) weiterhin an die EnBAG verkaufen, wenn die PV-Energie an einen anderen Abnehmer verkauft wird?

Nein. Die EnBAG bezahlt eine höhere Vergütung als der aktuelle Marktpreis der HKN ist. Aus diesem Grunde kann die EnBAG nur denjenigen Kunden die HKN übernehmen und vergüten, welche auch die Energie der EnBAG verkaufen und innerhalb des Netzgebietes der EnBAG sind.

Anmerkungen, Fragen oder Gedanken zu diesen Themen?

Iwan Eyholzer

Berater PV-Anlagen

027 922 45 67

iwan.eyholzer@enbag.ch

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