Die "Messgebühren" betreffen alle Arten von Zählern, sowohl die "traditionellen" als auch die intelligenten.
Strompreise 2027
Grundversorgung wird günstiger
Per 1. Januar 2027 senkt EnBAG die Strompreise in der Grundversorgung erneut. Ein typischer Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh spart dadurch rund CHF 72 pro Jahr beziehungsweise 5,6 % der bisherigen Stromkosten. Die Tarifsenkung ist hauptsächlich auf tiefere Kosten für die Energiebeschaffung sowie auf tiefere Netzkosten zurückzuführen. Gleichzeitig entwickelt EnBAG ihre Tarifmodelle weiter, damit sie den Anforderungen eines modernen Energiesystems mit zunehmender Solarstromproduktion, flexiblen Verbrauchern und einer nachhaltigen Stromversorgung besser entsprechen.
Doppeltarif wird durch Flextarif ersetzt
Ab 2027 ersetzt EnBAG den bisherigen Doppeltarif für Kund:innen mit einem Jahresverbrauch unter 50'000 kWh durch den neuen Flextarif.
Die bisherigen Hoch- und Niedertarifzeiten widerspiegeln die heutige Netznutzung mit zunehmender Solarstromeinspeisung und verändertem Verbrauchsverhalten immer weniger. Deshalb führt EnBAG mit dem Flextarif ein modernes Wahlprodukt ein, welches die Bereitstellung von Flexibilität belohnt. Kund:innen mit steuerbaren Verbrauchern können EnBAG ihre Flexibilität zur Verfügung stellen und profitieren dafür von einem Preisvorteil gegenüber dem Einheitstarif. Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten insbesondere über die Rundsteuerung steuerbare Wärmepumpen, elektrische Raumheizungen und Elektroboiler mit mehr als 100 Litern Fassungsvermögen sowie Ladestationen, Batteriespeicher und weitere über ein Energiemanagementsystem steuerbare Verbraucher.
Bestehende Doppeltarifkund:innen werden automatisch in den Flextarif überführt, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Sie müssen dafür grundsätzlich nichts unternehmen.
So setzt sich Ihr Strompreis zusammen:
Energiepreis
Die Energiekosten sinken gegenüber dem Vorjahr. Gründe dafür sind günstigere Strombeschaffungskosten und tiefere Bezugskosten aus regionalen Kraftwerken.
Netznutzungskosten
Insbesondere niedrigere vorgelagerte Netzkosten sowie tiefere Kosten für Systemdienstleistungen von Swissgrid führen insgesamt zu günstigeren Netznutzungstarifen.
Messentegelte
Die Messkosten werden seit 1. Januar 2026 schweizweit separat ausgewiesen
Ab 2027 wird zudem für virtuelle Messpunkte ein Entgelt erhoben. Damit werden die Kosten im Messwesen verursachergerecht den jeweiligen Nutzergruppen zugeordnet und transparenter ausgewiesen.
Abgaben
Die gesetzlichen und vertraglichen Abgaben bleiben weitgehend stabil. Die Konzessionsabgabe erhöht sich geringfügig von 0,61 Rp./kWh auf 0,64 Rp./kWh.
Die Strompreiskomponenten durch das VSE erklärt
VSE Erklärvideo - Wie kommt der Strompreis zustände?
Strompreise
| Preise 2026 | Preise 2027 | ||
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Marktkunden |
Preisblatt 2026 | Preisblatt 2027 | |
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Grundversorgte Kunden - bis 50'000 kWh/Jahr |
Preisblatt 2026 | Preisblatt 2027 | |
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Grundversorgte Kunden - ab 50'000 kWh/Jahr |
Preisblatt 2026 | Preisblatt 2027 | |
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Temporär versorgte Kunden |
Preisblatt 2026 | Preisblatt 2027 | |
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Ersatzversorgung für "Grosskunden" Haben Marktkunden keinen gültigen Vertrag mit der EnBAG oder mit Dritten, fallen diese Kunden für Ihren Strombezug in die Ersatzversorgung des Verteilnetzbetreibers. |
Preisblatt 2026 | ||
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Einspeisevergütung Solarstrom Sie speisen überschüssige Energie aus Ihrer Photovoltaik-Anlage (PVA) in das EnBAG-Netz ein. Mehr Information unter Solarstrom teilen. |
Preisblatt 2026 | ||
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Rückerstattungstarif für Speicher Eine Rückerstattung erfolgt ausschliesslich auf Antrag der Anlagenbetreiberin / des Anlagenbetreibers. |
Preisblatt 2026 | ||
Häufig gestelle Fragen
Betreffen die Messgebühren auch die intelligenten Zähler oder nur die älteren Modelle?
Wo finde ich genaue Angaben dazu, was dieser Tarif abdeckt?
Alle Kosten, die auf diese neuen Messtarife angerechnet werden können, sind in der StromVV (Art. 8a, 8a(bis) ,8ater) definiert. Darin enthalten sind insbesondere die verschiedenen Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit dem Messsystem erbracht werden (Betrieb, Wartung usw.), sowie die Kapitalkosten.
Warum berechnen andere Betreiber in meiner Region unterschiedliche Gebühren?
Obwohl die "Arten" der in den Messtarifen enthaltenen Kosten für alle Verteilernetzbetreiber rechtlich identisch sind, können sich ihre Beträge und Berechnungsmethoden von Verteiler zu Verteiler unterscheiden. Darüber hinaus ist der Investitionsbedarf für Messinstrumente und ihr Fortschritt bei der Einführung von Smart Metering sowie die Typologie der Netze bei den einzelnen Verteilern nicht vergleichbar.
Warum wird eine neue Tarifkomponente für die Messung hinzugefügt?
Diese Kosten werden durch die Vorschriften (Artikel 8 der StromVV) geregelt und spiegeln die tatsächlichen Kosten wider, die mit den Messvorgängen verbunden sind. Ihr Hauptziel ist es, die Preistransparenz zu erhöhen, damit jede Konsumentin und jeder Konsument genau verstehen kann, was sie oder er bezahlt.
Bedeutet dies, dass diese neuen Messtarife zusätzlich zu den bisher berechneten Netznutzungstarifen erhoben werden?
Nein, die entsprechenden Messtarife (die ursprünglich in den bestehenden Netznutzungstarifen enthalten waren) werden abgezogen. Da die technischen Investitionen jedoch entsprechend hoch sind, werden diese neuen Messtarife nicht mit den ursprünglich in den Durchleitungstarifen enthaltenen Tarifen vergleichbar sein. Dies erklärt insbesondere den Willen und die Notwendigkeit, diese zu unterscheiden, um sie zu vollwertigen Tarifen auszubauen.
Was ist der Grundtarif bei Stromrechnungen?
Der Grundtarif ist ein fixer Betrag, den Stromkundinnen und -kunden unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch zahlen. Er erscheint auf der Stromrechnung zusätzlich zum Arbeitspreis (Preis pro kWh).
Der Grundtarif ist Teil des Netznutzungstarifs und deckt die Netzbereitstellung ab:
- Infrastrukturbereitstellung (auch bei 0 kWh Verbrauch)
- Verwaltung- und Vertriebskosten für – die Kosten sind durch die ElCom reguliert
- fällt immer an – egal wie viel Strom verbraucht wird
Der Grundtarif deckt Fixkosten der Netzinfrastruktur – NICHT die Messung.
Warum darf der Grundtarif und das Messentgelt nicht in einem einzigen Tarif zusammengefasst werden?
Die Schweiz schreibt klar vor, dass bestimmte Tarifbestandteile getrennt ausgewiesen werden müssen:
- Energie
- Netznutzung
- Messung
- Abgaben/Gebühren
Die ElCom kontrolliert diese Aufsplittung:
Die ElCom beaufsichtigt die Tarife im Elektrizitätsbereich, darunter Netznutzung, Messwesen und Energietarife.
Das Messwesen ist also ein eigener regulierter Bereich, der nicht in der Netzgrundgebühr aufgehen darf.
Warum führt der Grundtarif zu höheren Kosten für Wenigverbraucher?
Weil der Grundtarif fix ist, unabhängig davon, ob jemand viel oder wenig Strom bezieht.
Warum gibt es neben dem Grundtarif auch ein Messentgelt?
- Der Grundtarif und das Messentgelt decken zwei völlig unterschiedliche Kostenarten ab. Beide gehören zwar zur regulierten Stromrechnung – aber sie finanzieren verschiedene Aufgaben im Stromsystem.
- Das Messentgelt – auch Messtarif – ist für die Kosten für den Zähler, Messung & Datenverarbeitung und deckt die Messung ab.
- Die offiziellen Grundlagen dazu stammen aus den Vorgaben der ElCom und den gesetzlichen Tarifstrukturen und wird durch die ElCom streng reguliert.

